BKK advita kämpft für alternatives Vorsorgeangebot für Menschen mit überwiegend veganer oder vegetarischer Ernährung

Rechtsaufsichtsbehörde lehnt aus Sicht der Kasse sinnvolle Gesundheitsmaßnahme wiederholt ab; BKK prüft rechtliche Schritte.

Alzey, 04.03.2015.

Veganer und Vegetarier haben zwar ein teilweise deutlich verringertes Risiko für zahlreiche chronische, ernährungsassoziierte Krankheiten. Auch ihre Versorgung mit vielen Nährstoffen und gesundheitsfördernden Nahrungsinhaltsstoffen ist im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung günstiger einzustufen.
Bei einzelnen kritischen Nährstoffen kommt es jedoch häufiger zu einer unbefriedigenden Versorgung. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die vegetarische bzw. vegane Lebensmittelauswahl nicht optimal zusammengestellt ist. Zu den potentiell kritischen Nährstoffen bei allen vegetarischen Ernährungsformen zählen Vitamin B12, Eisen, Zink und Jod sowie Vitamin B2 bei Veganern.

Aus Gründen der Vorsorge hält es die BKK advita daher für sinnvoll und empfehlenswert, die Versorgung von Vegetariern und Veganern mit den genannten kritischen Nährstoffen regelmäßig (einmal pro Jahr) anhand von Laboruntersuchungen (Blut bzw. Urin) zu überprüfen. Auf diese Weise können bestehende Engpässe bei einzelnen Nährstoffen frühzeitig erkannt und die beschriebenen möglichen Mangelerscheinungen verhindert werden. Wird bei den Versicherten eine suboptimale Nährstoffversorgung festgestellt, empfiehlt sich eine anschließende Ernährungsberatung durch Fachkräfte, die speziell in vegetarischer bzw. veganer Ernährung geschult sind. Dies würde die Optimierung der Lebensmittelauswahl und deren Umsetzung in die Praxis durch die Versicherten erleichtern.

Um dies zu ermöglichen, hat die BKK advita eine entsprechende Ausweitung ihres alternativen Leistungsangebots bei ihrer zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde wiederholt beantragt. Dies wurde ebenso wiederum abgelehnt, da eine solches Leistungsangebot nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zur Erbringung als Satzungsleistung stehe.

Die Kasse hält die vorgesehene Regelung für rechtskonform und prüft rechtliche Schritte gegen die Ablehnung.

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