BWE begrüßt Regionalplan Uckermark-Barnim: „Verlässlicher Rahmen und hohe Akzeptanz sind wichtiger als die Durchsetzung maximaler Forderungen“
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Potsdam / Berlin, den 11. April 2016: Nach mehr als zehn Jahren Planung will die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim in ihrer heutigen Sitzung festschreiben, wie es mit der Windkraft in der Region weitergeht. Auch wenn danach nur noch 2,2 % der Fläche für Windräder ausgewiesen bleiben: Für den BWE Regionalverband haben die Planer eine gute Balance zwischen Akzeptanz, Naturschutz und den Zielen der Energiewende in Brandenburg gefunden.
„Nach der Planung der Regionalversammlung Uckermark Barnim werden von heute an nur noch etwa hundert weitere Anlagen in der gesamten Region Uckermark-Barnim gebaut. Und der Rückbau von Altanlagen könnte dazu führen, dass sich unter dem Strich die Zahl der Anlagen in der Region mittelfristig kaum noch verändert oder zurückgeht“, erklärt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin / Brandenburg im BWE.
„In dem so genannten Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ wurden extrem restriktive Vorgaben für die weitere Entwicklung der Windkraft gemacht“, sagt Glahr. Die rund hundert noch zusätzlich denkbaren Anlagen entsprechen einer Leistung von 350 bis 400 Megawatt (MW).
„Aus unserer Sicht wäre gerade in der Uckermark und Barnim deutlich mehr Windkraft möglich. Aber der Schutz der Anwohner etwa vor Geräuschen und die Belange des Naturschutzes werden in Brandenburg so hoch gewertet, wie sonst in kaum einem anderen Bundesland“, so Glahr. Der Regionalplan führe beispielsweise dazu, dass neu genehmigte Windräder in Zukunft mindestens 1000 Meter Abstand zur nächsten Wohnbebauung haben werden, mehr als in den meisten anderen Bundesländern.
In Brandenburg ist die Windenergienutzung ohnehin grundsätzlich auf Flächen beschränkt, die von den Planungsbehörden für die Windenergie ausgewählt wurden. Diese so genannten Eignungsgebiete sind in der Regel besonders windreich, wenig empfindlich im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz und weit von geschlossenen Ortschaften entfernt.
„Das ist nicht das Ergebnis, das sich die Windbranche gewünscht hätte. Aber wir rechnen damit, dass damit alle denkbaren sachlichen Einwände bedacht wurden. Und uns sind ein verlässlicher Rahmen für die Branche und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung wichtiger, als die Durchsetzung maximaler Forderungen“, so Glahr.
Hintergrund: Die Arbeiten an dem Regionalplan Uckermark-Barnim begannen schon 2005. Sie wurden 2008 neu aufgenommen, nachdem das Land seine Energiestrategie-Ziele formuliert hatte. In den Jahren 2011, 2013 und 2015 wurden die Pläne jeweils zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt. Über den gesamten Zeitraum haben alle beteiligten Behörden, Wirtschaftsvertreter und insbesondere auch die Bürgerinitiativen gegen die Windenergie sich an den Beratungen beteiligt.
„In diesem langen Prozess haben alle Interessenvertreter Kompromisse zwischen persönlichen Wünschen und dem Allgemeinwohl gemacht. Etliche für die Windkraft im Grunde gut geeigneten Gebiete wie Flächen an der Autobahn A11 bei Wandlitz stehen für die Windenergienutzung nicht mehr zur Verfügung“, erklärt Glahr. Jetzt verbleiben gerade mal 2,2 % der Fläche der Region für die Windenergie.
Für die weiter andauernden Proteste einzelner Bürgerinitiativen zeigt Glahr daher weniger Verständnis: „Man muss sich fragen, ob es hier wirklich noch um die Interessen der Bürger in Brandenburg geht oder um einen persönlichen Feldzug einzelner gegen Klimaschutz und Energiewende.“ Führende Mitglieder der Bürgerinitiativen gegen die Windkraft hatten zuletzt wiederholt behauptet, dass Klimaschutz in Deutschland „völlig absurd“ sei, dabei grundsätzlich die Möglichkeit einer Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien in Frage gestellt und die „Verteufelung“ von Atomstrom beklagt.
„Das ist nicht unsere Welt. Wir wollen eine sachliche Diskussion. Und beim Klimaschutz müssen Mensch und Natur im Mittelpunkt stehen“, so Glahr.
Das Programm der öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung Uckermark-Barnim finden Sie unter:
www.uckermark-barnim.de/images/planungsgemeinschaft/Protokolle-2015/Regionalversammlung/Oeffentliche_Bekanntmachung_29_RV_11.04.2016_Aushang.pdf
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