CETA: Ratifizierung stoppen – Keine Sonderklagerechte für Konzerne

Pressemitteilung
Berlin, 7.7.2022

Protestaktion auf der Reichstagswiese

Mit einer Banner-Aktion hat ein breites gesellschaftliches Bündnis auf die erste Lesung des CETA-Ratifizierungsgesetzes der Ampelkoalition im Bundestag am heutigen Donnerstag aufmerksam gemacht.

CETA wird nach der Ratifizierung auf der EU-Ebene bereits seit September 2017 in großen Teilen vorläufig angewendet. Ausgenommen davon sind der Investitionsschutz und die Schiedsgerichte. Diese Teile treten erst in Kraft, wenn die nationalen Parlamente über die Ratifizierung abgestimmt haben. In zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Bundesrepublik Deutschland, ist Ratifikation noch nicht abgeschlossen.

Ludwig Essig, Handelsexperte Umweltinstitut München, Koordination Netzwerk gerechter Welthandel: “Alle handelsrelevanten Bereiche des Abkommens sind seit fünf Jahren aktiv. Die Ratifizierung wäre damit ein klares Bekenntnis zu den privaten Schiedsgerichten. Gerade in Zeiten von Energie- und Klimakrise müssen Regierungen handlungsfähig bleiben. Paralleljustizen mit Sonderklagerechten für Großinvestoren stehen dem Klimaschutz, dem Verbraucherschutz und der Demokratie im Weg.”

Margot Rieger, Lokale freihandelskritische Bündnisse und Initiativen: “CETA stellt Handelsinteressen über den Klimaschutz. Klima- und andere Nachhaltigkeitsziele sind bei CETA nicht sanktionsbewehrt.”

Anne Bundschuh, Referentin für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift e.V.: “Mit CETA sollen neue Standards für faire Handelsabkommen gesetzt werden. Weitreichende Sonderrechte für Konzerne sind damit keinesfalls vereinbar! Dass ein Ausstieg aus diesem gefährlichen Instrument möglich ist, hat Kanada selbst vorgemacht: Das 2018 überarbeitete Nordamerikanische Freihandelsabkommen sieht keine Konzernklagerechte zwischen Kanada und den USA mehr vor.”

Felix Kolb, Geschäftsführender Vorstand bei Campact: “Das Vorgehen der Bundesregierung beim Freihandelsabkommen CETA ist inakzeptabel. In einer unnötigen Hauruck-Aktion wurde der Ratifizierungsprozess wieder aufgenommen. Damit wurde die Zivilgesellschaft und deren Kritik bewusst am Straßenrand stehen gelassen. Dafür sind die Tragweite und Gefahren des Abkommens aber viel zu groß. Anstatt CETA dem Bundestag noch vor der Sommerpause vorzulegen, sollte die Bundesregierung die sitzungsfreie Zeit lieber nutzen – um den kritischen Dialog aufzunehmen und Inhalte nachzubessern.”

Lis Cunha, Handelsexpertin bei Greenpeace e.V.: “Wir sind nicht generell gegen einen Handel mit Kanada. Wir wollen ihn nur fair und nach demokratischen Leitsätzen. Private Schiedsgerichte für ausländische Konzerne sind damit nicht vereinbar. Sie umgehen nationale Justizsysteme und befeuern sogar den Klimawandel. Deshalb muss der Bundestag diese Paralleljustiz für Investoren unterbinden und die Ratifizierung von CETA stoppen.”

Hanni Gramann, Attac-Handelsexpertin: “CETA soll den Handel mit einem Partner fördern, der die grundlegenden Werte der liberalen Demokratie teilt, heißt es in dem Ratifizierungsgesetz. Warum sind dann in dem Abkommen Schiedsgerichte für Konzerne verankert? Weder das formal aufgebesserte „Investitionsgerichtssystem“ (ICS) noch eine verbindliche Interpretationserklärung ändern etwas daran: Unternehmen mit Niederlassungen in Kanada oder der EU würden ermächtigt , mit teuren Investitionsschutzklagen die staatliche Gesetzgebung zu ökologischen oder sozialen Fragestellungen anzugreifen.”

Zu der Protestaktion aufgerufen hatten: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Attac Deutschland, Berliner Wassertisch, Campact, Forum Umwelt und Entwicklung, Greenpeace e.V., lokale freihandelskritische Bündnisse und Initiativen in Deutschland, NaturFreunde Deutschland, Netzwerk gerechter Welthandel, PowerShift e.V., Umweltinstitut München, Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung – WEED e.V.

Fotos von der Aktion finden sich unter diesem Link: https://www.flickr.com/photos/uwehiksch/albums/72177720300341781

Pressekontakte:
Ludwig Essig
le@forumue.de
0176 546 752 53

Hanni Gramann
hanni.gramann@attac.de
0176 3060 8762




G7: “Gerecht geht anders” – Großdemo in Münchner Innenstadt

[Presse-Info]

München, 25. Juni 2022. Mit einer Großdemonstration durch die Münchner Innenstadt appelliert ein Bündnis aus 15 zivilgesellschaftlichen Organisationen heute an die Teilnehmer:innen des anstehenden G7-Gipfels auf Schloss Elmau (26.-28.6.). Die Organisationen sprechen sich gemeinsam dafür aus, dass die G7-Staaten entschieden gegen die Klimakrise und das Artensterben vorgehen und Hunger, Armut sowie Ungleichheit bekämpfen. Die G7-Staaten müssen in diesem Zusammenhang auch Konsequenzen aus dem russischen Krieg gegen die Ukraine ziehen und die Abhängigkeit von Öl, Gas und Kohle stoppen. Die Demonstration beginnt gegen 12 Uhr auf der südlichen Theresienwiese mit einer Auftaktkundgebung.

Ablauf der Demonstration:

– 12:00 Uhr Auftaktkundgebung an der südlichen Theresienwiese
(https://www.openstreetmap.org/?mlat=48.1287&mlon=11.5468#map=16/48.1287/11.5468)
Eröffnung der Anfangskundgebung mit Rede- und Musikbeiträgen
– ca. 13:00 Uhr Start Demo durch die Innenstadt
Route: Theresienwiese – Poccistraße – Lindwurmstraße – Herzog-Heinrich-Straße – Kaiser-Ludwig-Platz – Herzog-Heinrich-Straße – Paul-Heyse-Straße – Schwanthalerstraße – Sonnenstraße – Sendlinger-Tor-Platz – Lindwurmstraße – Poccistraße – Theresienwiese
– ca. 14:30 Uhr Abschlusskundgebung
mit Rede- und Musikbeiträgen
– ca. 16 Uhr voraussichtliches Ende

An der rechten Seite der Bühne (Blickrichtung: auf Bühne) wird es einen Pressecounter geben, an dem Sie sich für O-Töne, Fotos sowie weitergehende Informationen akkreditieren können. Zudem wird es vor Ort ein Podium für Fotomöglichkeiten geben.

Stimmen der Bündnispartner:innen, auch als Audiodateien, finden Sie hier: www.g7-demo.de/presse. Die ausführlichen Programmpunkte der Demonstration sind auf der nächsten Seite aufgeführt.

Die Großdemonstration in München reiht sich ein in die vielfältigen Proteste rund um den G7-Gipfel im Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen. Dort empfängt die Bundesregierung vom 26. – 28. Juni Staats- und Regierungschefs großer Industriestaaten zum G7-Gipfel.

Trägerorganisationen
Aktion gegen den Hunger, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Attac, Brot für die Welt, BUND für Umwelt- und Naturschutz, BUND Naturschutz in Bayern, Campact, Greenpeace, IG Nachbau, MISEREOR, Naturschutzbund Deutschland, NaturFreunde Deutschlands, Oxfam Deutschland, Welthungerhilfe und WWF Deutschland.

Hashtags:
#G7 #GerechtGehtAnders

Mehr Informationen:
www.g7-demo.de

presse@g7-demo.de

Programm

Auftaktkundgebung
(Wir behalten uns kurzfristige Änderungen vor)

12:00 Uhr Beginn Auftaktkundgebung
12:10 Uhr Reden der Jugendverbände der Trägerkreis-Organisationen:
Fiona & Kilian (Greenpeace Jugend), Beccy (BN Jugend), Ilayda (WWF Jugend),
Luca (NaJu Bayern)
12:20 Uhr Rede von Viviane Raddatz (WWF)
12:25 Uhr Rede von Africa Kiiza (SEATINI Uganda; Brot für die Welt)

12:30 Uhr Live Musik von Jessica Onuigwe & Band

12:40 Uhr Rede von Lisa Göldner (Greenpeace)
12:45 Uhr Elena Cadeggianini & Soja-Nemo Heißerer
(AG Klima der Plattform Stop G7 Elmau)
12:50 Uhr Rede von Esteban Servat (Debt For Climate)
12:55 Uhr Rede von Christoph Bautz (Campact)

Abschlusskundgebung

14:30 Uhr Act (Big Heads) und Rede von Charlotte Becker (Oxfam)
14:35 Uhr Rede von Martin Geilhufe (BUND Naturschutz in Bayern)
14:40 Uhr Rede von Emilia Reyes (Directora de Políticas y Presupuestos para la
Igualdad y el Desarrollo Sustentable bei Equidad, Mexico)
14:45 Uhr Rede von Uwe Hiksch (NaturFreunde Deutschlands)

14:50 Uhr Musik: Cosmic Surprise Union (CSU)

14:55 Uhr Rede von Bettina Cruz (CNI-Congreso nacional indigena, Mexico)
15:00 Uhr Rede von Rosi Reindl (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft)
15:05 Uhr Rede von Evelyn Acham (Klimagerechtigkeitsaktivistin, Uganda; RiseUp)

15:10 Uhr Musik: Cosmic Surprise Union (CSU)

15:15 Uhr Rede von Lisa Poettinger (Klimagerechtigkeitsaktivistin, München)
15:20 Uhr Rede von Judith Amler (Attac Deutschland)
15:25 Uhr Rede von Ina-Maria Schikongo (Klimagerechtigkeitsaktivistin, Namibia)

15:30 Uhr Live-Musik & Performance von Edite Domingos

15:40 Uhr Rede von Michaela Amira (AG Krieg & Frieden der Plattform Stop G7 Elmau)
15:45 Uhr Rede Sierra Leone Refugee Camp (1 Jahr Dauerkundgebung, München)
15:50 Uhr Einladung von Brigitte Ziegler zur 3. Weltfrauenkonferenz in Tunesien

15:55 Uhr Abschluss von Uwe Hiksch (NaturFreunde Deutschlands)

Kontakt zu den Sanitäter:innen: 0 15 15 157 96 34

Pressekontakte:

Allgemeine Anfragen: presse@g7-demo.de

Aktion gegen den Hunger Vassilios Saroglou, presse@aktiongegendenhunger.de,
030 279 099 776

Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Charlotte Gengenbach, gengenbach@abl-ev.de, 0152 088 537 60

Attac Roland Süß, suess@attac.de, 0175 272 5893

Brot für die Welt Thomas Beckmann, thomas.beckmann@brot-fuer-die-welt.de,
0174 181 0175

BUND Clara Billen, clara.billen@bund.net, 030 275 864 64

BUND Naturschutz in Bayern Florian Kaiser, florian.kaiser@bund-naturschutz.de,
0175 363 52 51

Campact Iris Karolin Rath, presse@campact.de, 0151 221 254 20

Greenpeace Tina Loeffelbein, tina.loeffelbein@greenpeace.org, 0151 167 209 15

MISEREOR Barbara Wiegard, barbara.wiegard@misereor.de, 030 443 519 88

NABU Katrin Jetzlsperger, presse@nabu.de, 030 284 984 1534

NaturFreunde Deutschlands Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de, 0176 620 159 02

Oxfam Deutschland Steffen Küßner, skuessner@oxfam.de, 030 453 069 710

Welthungerhilfe Anne-Catrin Hummel, AnneCatrin.Hummel@welthungerhilfe.de,
0172 2525962

WWF Deutschland Julian Philipp, presse@wwf.de, 030 311 777 472

Oxfam ist eine internationale Nothilfe- und Entwicklungsorganisation, die weltweit Menschen mobilisiert, um Armut aus eigener Kraft zu überwinden. Dafür arbeiten im Oxfam-Verbund 21 Oxfam-Organisationen Seite an Seite mit rund 4.100 lokalen Partnern in 90 Ländern.
Mehr unter www.oxfam.de

Oxfam Deutschland e.V.

Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Deutschland




Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober über Eilanträge zu CETA – Mehr Demokratie, foodwatch und Campact setzen auf ein Verbot der vorläufigen Anwendung

gemeinsame Pressemitteilung von foodwatch und Mehr Demokratie

– Urteilsverkündung zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung bereits am 13. Oktober
– Das Gericht könnte die “vorläufige Anwendung” des kompletten CETA-Vertrags untersagen.
– Auch die Themen “Einstimmigkeit” und “gemischtes Abkommen” werden behandelt.

23. September 2016. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2016, 10 Uhr, über mehrere Eilanträge, die darauf zielen, die vorläufige Anwendung des Handelsvertrages CETA zwischen der EU und Kanada vorerst zu verhindern. Neben der von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiierten Verfassungsbeschwerde “Nein zu CETA” werden drei weitere Verfassungsbeschwerde sowie eine Organklage der Partei Die Linke behandelt. Alle fünf Klägergruppen setzen darauf, dass das Gericht den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union dazu verpflichtet, auf der entscheidenden Sitzung im Oktober gegen die vorläufige Anwendung von CETA zu stimmen.

“Solange das Gericht nicht im Hauptsacheverfahren darüber entschieden hat, ob CETA mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dürfen auch keine politischen Tatsachen geschaffen werden und genau das würde durch eine vorläufige Anwendung passieren”, erklärt Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. “Dafür spielt es auch keine Rolle, ob die Schiedsgerichte von der vorläufigen Anwendung ausgenommen werden. Die demokratisch nicht-legitimierten CETA-Ausschüsse würden auf jeden Fall vorläufig ihre Arbeit aufnehmen. Wir sind der Ansicht, dass dadurch die Rechte des Bundestags und des Europäischen Parlamentes beschnitten werden und setzen darauf, dass das Gericht das verhindert.”

“Das Bundesverfassungsgericht hört die CETA-Kritiker zu ihren zentralen Argumenten an. Das zeigt, dass sich die Kritikpunkte nicht einfach so beiseite wischen lassen, wie es Herr Gabriel und Frau Merkel gerne hätten”, ergänzt Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. “Die vorläufige Anwendung eines demokratieschädlichen Vertrages ohne Abstimmung in den nationalen Parlamenten ist brandgefährlich, weil die negativen Auswirkungen des Abkommens Fakten schaffen – und zwar nicht vorläufig, sondern endgültig.”

Aus der Verhandlungsgliederung geht hervor, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch mit der Rechtsnatur von CETA (gemischtes Abkommen oder reines EU-Abkommen?) sowie mit dem Ratifikationsverfahren (qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit bei der Zustimmung notwendig?) befassen wird. Die Klarstellungen zu diesen Punkten dürften für den weiteren Ratifikationsprozess auch in anderen Ländern von großer Bedeutung sein. So könnte etwa ein Veto der österreichischen Regierung das Abkommen zu Fall bringen, wenn CETA von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen werden muss. Am 13. Oktober ist bereits die Urteilsverkündung angesetzt – dort wird es nur um die sogenannten Anträge auf einstweilige Anordnung gehen. Die inhaltlichen Kritikpunkte der Beschwerdeführenden wird das Gericht später in einem Hauptsacheverfahren behandeln.

Links:
– Terminsladung und Verhandlungsgliederung: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/wp-content/uploads/2016/09/2016-09-22_Muendliche_Verhandlung.pdf
– Hintergrundpapier zur Verfassungsbeschwerde: www.tinyurl.com/ceta-verfassungsbeschwerde
– Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-08-30_CETA-Klage.pdf
– Zusammenfassung des Prozessvertreters: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Hintergrundpapier_zur_CETA-Klage.pdf

Pressekontakte:
Mehr Demokratie: Anne Dänner, presse@mehr-demokratie.de, 030 / 42 08 23 70
foodwatch: Martin Rücker, presse@foodwatch.de, 0 30 / 2 40 47 62 90




Verfassungsbeschwerde “Nein zu CETA”: Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie startet Bürgerklage gegen Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Pressemitteilung

– Die Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie bereiten eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA vor.
– Die von der EU geplante “vorläufige Anwendung” des Freihandelsabkommens und die Vertragsinhalte sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
– Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger der Beschwerde anschließen.

Berlin, 30. Mai 2016. Ein Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie initiiert eine Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada höhle die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus. Dennoch solle nach Plänen der Europäischen Union das Abkommen bereits “vorläufig” in Kraft treten – ohne dass der Bundestag und die Parlamente in anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben, kritisierten die drei Nichtregierungsorganisationen heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Mit der Klage soll geprüft werden, ob der CETA-Vertrag, der als Blaupause für das TTIP-Abkommen mit den USA gilt, sowie seine “vorläufige Anwendung” mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de kann sich ab sofort jeder der Bürgerklage “Nein zu CETA” anschließen.

“Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien, eine fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages: CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen”, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln, der das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt. “Die Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht nur gegen ein deutsches Zustimmungsgesetz zu CETA, sondern auch schon gegen die Zustimmung Deutschlands zur sogenannten ‚vorläufigen Anwendung‘ des Handelsvertrages.”

Die Europäische Union plant, dass der EU-Ministerrat noch dieses Jahr über den CETA-Vertrag abstimmt und ihn damit zugleich für “vorläufig anwendbar” erklärt – noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung dazu erteilt hat. Bis dann in allen 28 nationalen Parlamenten abgestimmt würde, könnten Jahre vergehen und so Tatsachen geschaffen werden, kritisierten Campact, foodwatch und Mehr Demokratie. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis daher einen “Antrag auf einstweilige Anordnung” beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem deutschen Vertreter im EU-Rat zu untersagen, der “vorläufigen Anwendung” zuzustimmen.

Daneben wenden sich die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde auch gegen konkrete Inhalte des Handelsvertrages. So sind im CETA-Abkommen im Rahmen der “regulatorischen Zusammenarbeit” Expertengremien vorgesehen. Diese “Joint Committees” seien nicht demokratisch legitimiert, könnten aber trotzdem den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und entscheidend verändern. “Wenn außerparlamentarische Gremien ohne parlamentarische Rückkopplung verbindliche Entscheidungen treffen können, ist das mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar und verfassungswidrig”, sagte Roman Huber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie. Das Aktionsbündnis kritisierte zudem das in CETA vorgesehene Investitionsgericht (ICS). Es schriebe Sonderklagerechte für ausländische Unternehmen fest. Investoren könnten Regierungen verklagen, sobald die vom Unternehmen erwarteten wirtschaftlichen Gewinne zum Beispiel auf Grund von schärferen Verbraucher- oder Umweltschutzgesetzen geschmälert werden, lautet die Kritik. “Eine Parallelgesetzgebung kann fast alle Lebensbereiche beeinflussen und eine Paralleljustiz Recht sprechen – damit verändert CETA den Kern unserer Verfassungsordnung”, fasste Roman Huber zusammen.

Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch, betonte, dass es bei CETA – anders als bei bisherigen Handelsverträgen – nicht nur um den Abbau von Zöllen und die Angleichung technischer Standards gehe: “Das Abkommen greift tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein. Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon ‘vorläufig’ in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedsstaaten dafür die Hand gehoben hat. Der Bundestag darf bei einer so wichtigen Entscheidung nicht entmachtet werden!” Zudem setze CETA Standards, hinter die das geplante amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen TTIP dann nicht mehr zurückfallen könne, kritisierte Bode: “CETA ist TTIP durch die Hintertür. Das müssen wir verhindern!”

“Die Verfassungsklage ist ein weiteres wichtiges Standbein unserer Kampagne neben Demonstrationen und Aktionen, mit denen wir auch weiter dafür kämpfen, CETA politisch zu verhindern. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine zusätzliche wirksame Möglichkeit, sich gegen die unfaire Handelspolitik unserer Regierung zu wehren”, so Maritta Strasser, verantwortliche Campaignerin bei Campact. “Jeder kann unsere Verfassungsbeschwerde ‚Nein zu CETA‘ jetzt ganz einfach mit seiner Unterschrift unterstützen. Je mehr Menschen die Verfassungsbeschwerde im Vorfeld unterstützen, desto deutlicher unsere Botschaft!”

Für CETA liegt, anders als für den “großen Bruder” TTIP, der ausgehandelte Vertragstext bereits vor. Sobald die Europäische Union – voraussichtlich im Herbst – über den Handelsvertrag CETA entscheidet, wird das Aktionsbündnis seine Beschwerde offiziell beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Link:
– Bürgerklage “Nein zu CETA”: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Redaktionelle Hinweise:
– FAQs zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_FAQ_CETA-Verfassungsbeschwerde_für-Website_FINAL.pdf
– Hintergrundpapier des Prozessvertreters Prof. Bernhard Kempen: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/2016-05-30_Hintergrundpapier_CETA_Kempen_FINAL.pdf

Pressekontakte:

Campact
Jörg Haas
presse@campact.de
04231 / 95 75 90

foodwatch
Andreas Winkler
presse@foodwatch.de
030 / 24 04 76 290
0174 / 375 16 89

Mehr Demokratie
Anne Dänner
presse@mehr-demokratie.de
0178 / 816 3017
030 / 420 823 70