Report von foodwatch und PowerShift zeigt: Neue EU-Handelsabkommen sind eine Gefahr für Verbraucher, Umwelt und Demokratie

Pressemitteilung – Freihandelsabkommen

– Geplante EU-Freihandelsabkommen unter anderem mit Japan und Mexiko hätten negative Folgen für Demokratie, Verbraucherrechte und Umweltschutz
– Report von foodwatch und PowerShift deckt Schwachstellen etwa bei Fleischimporten und Pestizid-Zulassung auf
– foodwatch fordert Stopp der Verhandlungen und Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik

Berlin/Berlin, 7. Februar 2018. Die Europäische Union verhandelt derzeit eine Reihe neuer Freihandelsabkommen, die negative Folgen für Verbraucherrechte, Umweltstandards und demokratische Prinzipien hätten. Das zeigt ein Report der Organisationen PowerShift und foodwatch. Die geplanten EU-Abkommen unter anderem mit Indonesien, Japan und dem südamerikanischen Mercosur-Staatenbund enthielten ähnlich kritische Vorhaben wie das auf Eis gelegte TTIP-Abkommen mit den USA oder das vorläufig in Kraft getretene EU-Kanada-Abkommen CETA – beispielsweise Sonderklagerechte für Konzerne, Handelsausschüsse ohne ausreichende demokratische Kontrolle oder eine Aufweichung des Vorsorgeprinzips beim Gesundheits- und Verbraucherschutz. Trotz der Risiken finden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, kritisierten die beiden Organisationen. Noch nicht einmal alle Verhandlungsmandate sind öffentlich. foodwatch forderte den Stopp der Verhandlungen und eine komplette Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik.

„Die EU hat aus den Protesten gegen TTIP und CETA offenbar nichts gelernt. Auf dem Altar des Freihandels sollen Verbraucherschutz, Umweltstandards und demokratische Prinzipien geopfert werden – zulasten der Menschen in Europa und zulasten der Menschen in den Partnerländern“, sagte Thilo Bode, Geschäftsführer von foodwatch International, bei der Vorstellung des Reports am Mittwoch in Brüssel. Die Europäische Kommission müsse die Verhandlungen sofort beenden. Bei den geplanten Abkommen gehe es nicht nur um den Wegfall von Zöllen. Es bestehe die reale Gefahr, dass Verbraucher- oder Umweltschutzstandards abgesenkt oder auf einem niedrigen Niveau festgeschrieben würden, so Thilo Bode. „Wir sind nicht gegen Handel – aber Handel muss den Menschen dienen, und nicht einseitig den Interessen von Konzernen.“

Der Report „Handel um jeden Preis?“ wurde von der Organisation PowerShift im Auftrag von foodwatch erstellt und untersucht fünf EU-Handelsabkommen, die bisher kaum im Fokus der Öffentlichkeit stehen: mit Japan, Vietnam,Indonesien und Mexiko sowie mit dem Verbund der südamerikanischen Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay (Mercosur). Die Verhandlungen sind teilweise schon weit fortgeschritten, andere stehen noch ganz am Anfang. Viele Punkte, die bereits bei TTIP und CETA für Kritik gesorgt hatten, sind nach Ansicht von foodwatch und PowerShift nahezu 1:1 auch in den neuen Verträgen enthalten:

– Das europäische Vorsorgeprinzip ist in keinem der Abkommen abgesichert. Stattdessen soll der „nachsorgende Ansatz“ der Welthandelsorganisation (WTO) gelten, der – vereinfacht gesagt – bedeutet: Eine Substanz ist solange zugelassen, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen ist. Beim Vorsorgeprinzip gilt hingegen die Umkehr der Beweislast: Ein Unternehmen muss – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

– Durch die Abkommen werden Ausschüsse gebildet, die weitreichende Veränderungen festlegen dürfen – ohne ausreichende demokratische Kontrolle durch Parlamente. Ähnliche Mechanismen im CETA-Abkommen sind Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland.

– In den Verträgen mit Vietnam, Indonesien und Mexiko sind umfassende Investor-Staat-Klagerechte geplant – eine Art Paralleljustiz, über die Konzerne in Zukunft Staaten wegen politischer Regulierungsmaßnahmen verklagen könnten.

– Bei allen der geplanten Abkommen ist nicht nur der Abbau von Schutzzöllen und Marktöffnungen für Unternehmen das Ziel. Sondern – ähnlich wie TTIP und CETA als Freihandelsabkommen einer „neuen Generation“ – auch die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse. Dazu zählen beispielsweise Regulierungen im Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Standards könnten durch die Handelsverträge gesenkt oder vertraglich festgeschrieben werden, so dass sie in Zukunft nicht mehr einseitig von einem Handelspartner verschärft bzw. verbessert werden könnten.

„Genau wie bei TTIP und CETA geht es bei den neuen Handelsabkommen nicht nur um den Abbau von Zollschranken, sondern auch um Verbraucherrechte und Umweltschutzstandards – und die Frage, wie und wer darüber in Zukunft entscheidet“, sagte Thomas Fritz von PowerShift, einer der Autoren der Studie. Es ließen sich bereits jetzt konkrete Punkte nennen, inwiefern die geplanten Abkommen negative Folgen für den Umwelt- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung haben könnten. Drei Beispiele aus dem Report:

– Fleischimporte / Südamerika: Ein Freihandelsabkommen mit dem Staatenverbund Mercosur würde den europäischen Markt für Agrarprodukte aus Südamerika weiter öffnen. Fleischproduzenten etwa aus Brasilien, die enorm kostengünstig große Mengen produzieren, könnten ihre Exporte und Produktion deutlich steigern – mit fatalen Folgen für die Umwelt: In Brasilien findet ein Großteil der Nutztierhaltung auf gerodeten Regenwaldflächen statt.

– Pestizide / Japan: In Japan werden deutlich mehr Pestizide in der Landwirtschaft eingesetzt als in der Europäischen Union. Kommt es zu einem Freihandelsvertrag, könnten Import-Lebensmittel mit erhöhten Pestizidrückständen in Europa auf den Markt kommen. Das eigentlich im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip würde so faktisch ausgehebelt.

– Palmöl-Anbau / Indonesien: Indonesien ist der weltgrößte Produzent von Palmöl. Rund 10 Prozent der Exporte gehen in die EU – für Lebensmittel, Kosmetika oder Biodiesel. Das Land erhofft sich durch den Wegfall von Handelsschranken einen weiteren Anstieg der Exporte nach Europa. Die Anbauflächen könnten weiter wachsen – was zu deutlich höheren Treibausgas-Emissionen führen würde. Denn neue Palmölplantagen entstehen oft durch das Abbrennen von Torfböden. Die EU setzt sich zwar offiziell für einen nachhaltigen Palmöl-Anbau ein – allerdings nur mit freiwilligen Initiativen. Die deutsche Bundesregierung hat vorgeschlagen, einen umweltgerechteren Anbau unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zur Bedingung für den Abbau von Handelsbeschränkungen zu machen. Die EU-Kommission hat die damit einhergehende Möglichkeit von Sanktionen jedoch bisher stets abgelehnt. Aktuell liegt ein Entwurf für ein Nachhaltigkeitskapitel in dem Indonesien-Abkommen vor – der ebenfalls keine sanktionsbewehrten Maßnahmen vorsieht.

Quellen und weiterführende Informationen:

– Report „Handel um jeden Preis?“: www.tinyurl.com/Freihandelreport
– Forderungen von foodwatch: www.tinyurl.com/Forderungen-Handelspolitik

Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90 und +49 (0)174 / 3 75 16 89

PowerShift e.V. / Thomas Fritz
Email: thomas.fritz@power-shift.de
Tel.: +49 (0)160 / 932 31 548




Freihandel: Rindfleischerzeugung in Deutschland und Europa schutzlos ausgeliefert

Pressemitteilung

Berlin, 18. November 2016:
Die EU hat in einer Studie die wirtschaftlichen Auswirkungen von zwölf geplanten Handelsabkommen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor untersucht. Verlierer sind demnach u.a. Unternehmen aus den Bereichen Schaf-, Rindfleisch, Geflügel, Reis und Zucker – hier würde sich die europäische Handelsbilanz deutlich verschlechtern. Die Wirtschaftsinitiative KMU gegen TTIP kritisiert außerdem, dass die Studie nur den Abbau von Zöllen untersucht. Welche Qualität unsere Landwirtschaft in Zukunft habe, entscheide sich aber gerade bei den verhandelten Verbraucher- und Umweltschutzstandards.

„Die Studie zeigt, dass ganze Sektoren, wie die europäische Rindfleischproduktion, durch den Freihandel benachteiligt werden“, so Gottfried Härle, Inhaber der Brauerei Clemens Härle und Mitinitiator von KMU gegen TTIP. Negativ zu Buche schlagen hier vor allem die geplanten Abkommen mit Südamerika und Australien. Die Einfuhr von Rindfleisch in die EU könnte um bis zu 356.000 Tonnen zunehmen. Der Preisdruck auf die Rinderhalter wird durch die erwartete Wachstumsrate von 0,7 Prozent bei den Milchproduzenten sogar noch zunehmen: Da zwei Drittel der europäischen Rindfleischproduktion von Milchkühen stammt, müsse je nach Szenario mit einem Preisverfall zwischen 8 und 16 Prozent gerechnet werden.

Weitere Verlierer der Freihandelsabkommen sind der Studie zufolge Reis (-2% europäische Produktion), Geflügel (-1,3%) und Zucker (-1%). „Das steht im scharfen Kontrast zur Darstellung der Kommission, die in der Studie ein „allgemein positives Bild“ sieht – besonders, da die traditionell mediterranen Produkte Obst und Gemüse, Olivenöl und Wein und verarbeitete Lebensmittel in der Studie nicht analysiert wurden“, so Härle. Ganze 70 Prozent des europäischen Lebensmittel-Exports bleiben damit durch die Studie unkommentiert.

Härle kritisiert vor allem, dass die Studie ausschließlich die Auswirkungen des Abbaus von Zöllen auf den Handel untersucht. Dabei stehen bei Abkommen wie CETA und TTIP auch Verbraucher- und Umweltstandards zur Verhandlung. „Gerade bei diesen nichttarifären Bestimmungen entscheidet sich, welche Qualität wir in Zukunft in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion haben wollen“, so Härle.

Untersucht hat die Studie die Auswirkungen der Abkommen mit der Türkei und Mexiko (bestehende Abkommen), mit Kanada (CETA) und Vietnam (Verhandlungen abgeschlossene, aber noch nicht vollständig in Kraft), mit den USA (TTIP), den südamerikanischen Mercosurländern, Japan, Thailand, Indonesien, den Philippinen (Abkommen in Verhandlung) und mit Australien und Neuseeland (Abkommen geplant).

Über KMU gegen TTIP

Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ wurde im Herbst 2015 von fünf Unternehmen aus unterschiedlichen Bundesländern gegründet, schnell schlossen sich mehr als 2.500 Unternehmen dem Aufruf an. Die Arbeitsgemeinschaft möchte zu einer differenzierten Diskussion um CETA, TTIP und TiSA beitragen und kritischen Stimmen aus den Reihen der Wirtschaft Gehör verschaffen.

In der Reihe TTIP in der Diskussion ist bisher erschienen:

– TTIP und Maschinenbau/Elektronikindustrie (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1616/40948/file/160204_Pressemitteilung_KMU_gegen_TTIP_Factsheet%20Maschinenbau.pdf)
– TTIP und Handwerk (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1629/40989/file/160608_Faktenblatt_TTIP_in_der_Diskussion_Handwerk.pdf)
– TTIP und Gesundheitswesen/Pharma (www.kmu-gegen-ttip.de/content/download/1633/41001/file/160713_TTIP_in_der_Diskussion_PharmaGesundheitswesen.pdf)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kmu-gegen-ttip.de.

Kontakt

Arbeitsgemeinschaft „KMU gegen TTIP DE“ // info@kmu-gegen-ttip.de
facebook.com/KMUgegenTTIP // twitter.com/KMUgegenTTIP_DE

Pressekontakt

Kai Weller, Agentur Ahnen&Enkel
Mail: weller@ahnenenkel.com
Mobil: 0176 24569084




CETA-Gutachten unter Verschluss oder seitenweise geschwärzt: foodwatch kritisiert Intransparenz der EU-Kommission in Debatte um Freihandelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: Freihandel

So sieht die Transparenz-Initiative der EU-Kommission aus: Ausschnitt aus den geschwärzten Unterlagen der EU-Kommission

Berlin, 28. September 2016. Die Europäische Kommission hat auf Anfrage der Verbraucherorganisation foodwatch Teile einer umstrittenen Rechtsanalyse zum Freihandelsabkommen CETA veröffentlicht – die entscheidenden Passagen sind allerdings seitenlang geschwärzt oder komplett gelöscht. foodwatch kritisierte am heutigen „Tag der Informationsfreiheit“ die Intransparenz der EU in der Debatte um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP.

„Was für ein Schildbürgerstreich aus Brüssel: Die Europäische Kommission rückt Teile der Rechtsgutachten zwar heraus – schwärzt und löscht aber alle entscheidenden Textstellen. Liebe EU-Beamte, warum habt ihr nicht gleich das ganze Papier in schwarze Tinte getaucht?“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch. „Die vermeintliche EU-Transparenzinitiative zu TTIP und CETA wird ad absurdum geführt. Die Europäische Kommission hat aus den Bürgerprotesten gegen die Freihandelsabkommen offenbar nichts gelernt.“

Bei den Rechtsgutachten geht es um die Frage, ob der geplante europäisch-kanadische CETA-Vertrag als sogenanntes EU-only-Abkommen eingestuft wird – ein entscheidender Punkt. Denn die Europäische Kommission hatte stets die Position vertreten, CETA falle unter die alleinige Zuständigkeit der EU. Damit hätte das Handelsabkommen in Kraft treten können, ohne dass nationale Parlamente darüber abstimmen. Auf Grundlage der von foodwatch angefragten Gutachten hatte die Kommission außerdem gefordert, dass das gesamte Abkommen bereits „vorläufig“ angewendet wird. Die Bundesregierung hingegen hatte CETA immer als „gemischtes Abkommen“ betrachtet, da es sowohl nationale als auch europäische Zuständigkeiten berührt, und ein entsprechendes Rechtsgutachten dazu öffentlich gemacht. Auf politischen Druck hin hatte die Kommission erst kürzlich zugestimmt, CETA doch als gemischtes Abkommen zu verabschieden.

foodwatch hatte bei der Kommission angefragt, auf welcher juristischen Grundlage CETA als „EU only“ eingestuft wurde. Wochen später und nach mehrfachem Nachfragen veröffentlichte die Kommission zwar Teile der Gutachten, nahezu alle Stellen waren aber geschwärzt oder gelöscht.

Lena Blanken von foodwatch: „Die EU fabuliert gerne von Transparenz und Bürgerdialog – aber wenn es darauf ankommt, bleibt davon nicht viel übrig. Wir brauchen endlich eine ehrliche und offene Debatte über die geplanten Freihandelsabkommen – dafür müssen die entscheidenden Dokumente und Positionen aber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind zu Recht skeptisch gegenüber Mauscheleien hinter verschlossenen Türen.“

Quellen und weiterführende Informationen:
– Gutachten der EU-Kommission mit geschwärzten und gelöschten Seiten: tinyurl.com/gw6joaw
– Antwort der EU-Kommission an foodwatch: tinyurl.com/z4u6rca

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foodwatch fordert Merkel, Malmström und Co. auf, falsche Aussagen zu TTIP und CETA richtigzustellen – Studie belegt: Freihandelsabkommen höhlen Vorsorgeprinzip und damit Gesundheits- und Verbraucherschutz aus

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– In einem Offenen Brief fordert foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Falschaussagen zu TTIP und CETA zu korrigieren.
– Ein Rechtsgutachten belegt erstmals: Anders als von Politikern in Berlin und Brüssel behauptet, ist das „Vorsorgeprinzip“ in TTIP und CETA nicht geschützt; europäische Standards sind dadurch in Gefahr.

Berlin, 27. Juni 2016. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und weitere Politiker in Berlin und Brüssel aufgefordert, die Öffentlichkeit nicht mehr mit Falschaussagen zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu täuschen. Vertreter der Bundesregierung und der Europäischen Union behaupten regelmäßig, die geplanten Handelsverträge der EU mit den USA und Kanada würden das „Vorsorgeprinzip“ ohne Einschränkungen berücksichtigen und somit europäische Schutzstandards nicht gefährden. Ein internationales Rechtsgutachten renommierter Experten aus Deutschland, Belgien und den Niederlanden, das foodwatch kürzlich veröffentlicht hat, belegt allerdings das Gegenteil: Das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist in TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie. Standards, etwa im Verbraucher- und Gesundheitsschutz, würden dadurch in Frage gestellt.

„Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Ihre Ausführungen stehen im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir bitten Sie daher dringend darum, hierzu Stellung zu beziehen“, schrieb foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode in einem heute veröffentlichten Offenen Brief an Angela Merkel.

Frau Merkel hatte versichert, durch den TTIP-Handelsvertrag mit den USA werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Kritikern bot sie an: „Wer es mir nicht glaubt, kann bei mir vorstellig werden. Ich biete Gespräche an.“ Zahlreiche andere Politikerinnen und Politiker äußerten sich ähnlich. So sagte die für Handel zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström: „Kein EU-Handelsabkommen wird das Schutzniveau für Verbraucher und Umwelt oder bei der Lebensmittelsicherheit absenken“. Ignacio Bercero, TTIP-Chefunterhändler der EU, versprach: „Wir halten das Vorsorgeprinzip vollständig aufrecht.“ Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel behauptete: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“ Und Bundesjustizminister Heiko Maas erklärte gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht.“

Ein internationales Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch widerlegt diese Aussagen jedoch: „Der europäische Vorsorgegrundsatz und seine weitere Verwirklichung [ist] in den Regelungstexten nicht hinreichend verankert“, schreibt das Wissenschaftsteam um Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel. „In der Zusammenschau ist zu befürchten, dass bestehende und zukünftige europäische Regelungen (…) durch Vorgaben im CETA-Übereinkommen und nach den vorliegenden Vorschlägen der EU zu TTIP in Frage gestellt bzw. erschwert werden“.

„Die deutsche Regierung und die EU-Kommission behaupten unverdrossen, das für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz so wichtige Vorsorgeprinzip bleibe bei TTIP und CETA vollständig gewahrt. Auf den 1.600 Seiten des CETA-Vertrages wird das Vorsorgeprinzip allerdings kein einziges Mal erwähnt. Wenn international angesehene Wissenschaftler belegen, dass die Behauptungen der Politiker nicht zutreffen, hat die Öffentlichkeit Anspruch auf eine Antwort. Angela Merkel, Sigmar Gabriel, Cecilia Malmström und Co. wundern sich über den wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen CETA und TTIP. Doch die Politiker geben dem Widerstand selber täglich Nahrung indem sie uns allen keinen reinen Wein einschenken über die negativen Effekte der Freihandelsabkommen“, sagte Thilo Bode von foodwatch.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

In Offenen Briefen hat foodwatch Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundesagrarminister Christian Schmidt sowie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Chefunterhändler Ignacio Bercero aufgefordert, Stellung zu beziehen und die Aussagen zum Vorsorgeprinzip zu korrigieren.

Quellen und weiterführende Informationen:
– Offene Briefe von foodwatch: tinyurl.com/glso8rn
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

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Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln und europäische Verbraucherschutzstandards schwächen – Bundesregierung leugnet Risiken der Freihandelsabkommen

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Ein Rechtsgutachten belegt: Das europäische „Vorsorgeprinzip“ ist in TTIP und CETA nicht verankert – das bedroht den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa.
– foodwatch kritisiert: Mit TTIP und CETA wäre z.B. ein Glyphosat-Verbot kaum möglich; umstrittene Chemikalien aus den USA könnten in Europa auf den Markt kommen.
– Die Bundesregierung täuscht die Öffentlichkeit über die Risiken von TTIP und CETA.

Berlin, 21. Juni 2016. Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA hebeln das europäische „Vorsorgeprinzip“ zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher aus – das belegt jetzt erstmals ein internationales Rechtsgutachten, das die Verbraucherorganisation foodwatch heute vorgestellt hat. Die Folgen der geplanten Handelsverträge zwischen Europäischer Union und den USA und Kanada seien weitreichend: So könnten zum Beispiel Chemikalien aus Nordamerika ohne europäische Zulassung auf den Markt kommen oder die Pestizidbelastung von Lebensmitteln steigen, heißt es in der Studie.

„Das europäische Vorsorgeprinzip ist in TTIP und CETA rechtlich nicht ausreichend abgesichert. Das Niveau des Gesundheits- und Verbraucherschutzes steht damit in Frage“, erklärte Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll, Direktor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen, der das Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch gemeinsam mit Dr. Wybe Th. Douma vom TMC Asser Instituut in Den Haag und Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer von der Université Saint-Louis in Brüssel erstellt hat.

Das in den Verträgen der Europäischen Union festgeschriebene Vorsorgeprinzip bildet eine wesentliche Grundlage für die Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik in Europa – und unterscheidet sich von dem vielfach nur „nachsorgenden Ansatz“ in den USA und Kanada. Während in Nordamerika in vielen Bereichen Substanzen zugelassen werden, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen wird, gilt beim Vorsorgeprinzip die Umkehr der Beweislast. Demnach muss ein Unternehmen – beispielsweise bei der Zulassung von Chemikalien – die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen und alle eigenen Studien dazu offenlegen. Regierungen in Europa müssen bei potenziellen Risiken vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.

Anders als von Vertretern der Bundesregierung und der Europäischen Union immer wieder behauptet, sei das Vorsorgeprinzip in den Vertragstexten für TTIP und CETA „nicht hinreichend verankert“, heißt es in der Studie für foodwatch. Sowohl TTIP als auch CETA bezögen sich zudem explizit auf rechtliche Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO), in denen sich das Vorsorgeprinzip, wie in Europa praktiziert, nicht wiederfindet. Regulierungsvorhaben, die sich auf das Prinzip der Vorsorge berufen, könnten somit in Zukunft verzögert, verwässert oder verhindert werden, so die Autoren.

Politiker in Brüssel und Berlin sowie Wirtschaftsvertreter behaupten hingegen, das Vorsorgeprinzip sei durch TTIP und CETA nicht in Gefahr. So erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas gegenüber foodwatch, dass „das Vorsorgeprinzip bei den Verhandlungen nicht zur Disposition steht“. Bundeskanzlerin Angela Merkel versicherte, es werde „kein einziger Standard, der in der Europäischen Union oder in Deutschland gilt, abgesenkt“. Und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel versprach: „Eine Absenkung der erreichten Standards wird es nicht geben.“

„TTIP und CETA sind ein versteckter Angriff auf das europäische Vorsorgeprinzip. Klammheimlich soll ein Verfassungsrecht ausgehebelt werden – mit fatalen Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Behauptung der Bundesregierung, das Prinzip des vorsorgenden Verbraucherschutzes würde nicht angerührt und europäische Standards seien nicht in Gefahr, ist eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit“, sagte foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. „Das Vorsorgeprinzip wird in den Handelsverträgen nicht an einer einzigen Stelle genannt.“

Wie die Freihandelsverträge TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip und somit Schutzstandards in Europa gefährden, veranschaulichen drei Beispiele:

Pestizide: Nach geltendem EU-Recht müssen Pestizide, bevor sie zugelassen werden, auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft werden. Bei begründeten Bedenken muss ein Stoff vorsorglich verboten werden. Aktuell fordern beispielsweise einige EU-Staaten ein Verbot des in der Wissenschaft umstrittenen Pestizids Glyphosat – und berufen sich dabei explizit auf das Vorsorgeprinzip. Mit TTIP wäre ein Glyphosat-Verbot nur schwer möglich oder würde Strafzölle nach sich ziehen.

Hormonelle Disruptoren: Hormonelle (oder auch endokrine) Disruptoren, wie beispielsweise Bisphenol A, stehen unter Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören und die Gesundheit zu gefährden. Nach dem vorsorgenden Grundsatz hätten die Stoffe in der EU längst reguliert werden müssen. Die Europäische Kommission sollte bereits bis 2013 in einem ersten Schritt Kriterien zur Definition der umstrittenen Stoffe vorlegen – verzögerte dies jedoch mit Blick auf die laufenden TTIP-Verhandlungen jahrelang. Erst als deswegen der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Kommission verurteilte, legten die Beamten den EU-Mitgliedsstaaten vergangene Woche einen Vorschlag vor – der von Umweltorganisationen als zu lasch kritisiert wurde. Das Beispiel zeigt, wie die Verhandlungen über geplante Freihandelsabkommen bereits jetzt Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verzögern. Sind CETA und TTIP erst einmal unterschrieben, so droht eine Regulierung endgültig nicht mehr zustande zu kommen.

Chemikalien: Die weltweit als streng geltende europäische Chemikalienverordnung (REACH) fußt auf dem Vorsorgeprinzip und steht damit im diametralen Gegensatz zum US-Recht, das grundsätzlich zunächst von der Unbedenklichkeit der Stoffe ausgeht. Da in TTIP und CETA das Prinzip des vorsorgenden Gesundheitsschutzes nicht verankert ist, könnte sich die EU nicht mehr erfolgreich darauf berufen. Die Folge: Chemikalien aus den USA oder Kanada, die in der EU verboten sind, könnten gegenseitig als gleichwertig anerkannt werden und ohne weitere Prüfung auf den europäischen Markt gelangen.

Trotz der weitreichenden Folgen von TTIP und CETA halten die Europäische Union und ihre Verhandlungspartner an den geplanten Abkommen fest. Der CETA-Vertrag zwischen EU und Kanada ist bereits fertig ausgehandelt und soll nach Plänen der Bundesregierung noch in diesem Jahr „vorläufig“ in Kraft treten – ohne, dass der Bundestag oder die nationalen Parlamente in anderen Mitgliedsstaaten darüber abstimmen. foodwatch hat gemeinsam mit den Organisationen Campact und Mehr Demokratie eine Bürgerklage gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgereicht initiiert. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können Bürgerinnen und Bürger die Klage mit einer Vollmacht unterstützen.

Link:
Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA!“: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Quellen und weiterführende Informationen:
– Rechtsgutachten „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/jjqmxkp
– foodwatch-Hintergrundpapier „7 Thesen zu CETA, TTIP und dem europäischen Vorsorgeprinzip“: tinyurl.com/j5oepyb
– Zitate-Sammlung „Wie Politik und Wirtschaft die Öffentlichkeit über die Freihandelsabkommen täuschen“: tinyurl.com/jcwsffa

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Neue Studie zu „Folgen des Freihandels“ auf dem Textilmarkt

PRESSEMITTEILUNG

31. März 2016

Frankfurt a.M./Bonn: Chancen und Risiken des globalen Freihandels werden weiter kontrovers diskutiert. Im Fokus stehen dabei die stockenden Verhandlungen und möglichen Folgen der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA. Angesichts der gesellschaftlichen Brisanz des Themas, lohnt es sich einen Blick auf den seit Ende 2004 weitgehend liberalisierten Weltmarkt für Textilien und Bekleidung zu werfen. Welche Auswirkungen hatte das Auslaufen des Welttextilabkommens vor über zehn Jahren auf die Beschäftigten in den wichtigsten Produktionsländern? Dieser Frage geht eine neue Studie der Otto Brenner Stiftung nach, die von SÜDWIND-Mitarbeiterin Dr. Sabine Ferenschild in Kooperation mit der Volkswirtin Julia Schniewind verfasst wurde.

Anknüpfend an Vorgängerstudien aus den Jahren 2004 und 2009 überprüft die Untersuchung zentrale Prognosen über die Folgen der Handelsliberalisierung auf dem Welttextilmarkt. Prognostiziert wurden unter anderem ein Wachstum des Textil- und Bekleidungshandels sowie eine massive Verlagerung der Produktion nach China. Außerdem war vorhergesagt worden, dass der aus dem Freihandel resultierende Kampf um Marktanteile zu einem sozialen Wettlauf nach unten, auf dem Rücken der Beschäftigten, führen werde.

Die Studie untersucht nun die Folgen von zehn Jahren Handelsliberalisierung auf dem Weltmarkt für Textilien und Bekleidung am Beispiel von sieben Ländern (Bangladesch, China, Indien, Indonesien, Kambodscha, Türkei, Vietnam) und der EU. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es, wie prognostiziert, zu einer Ausweitung des Welthandels und massiven Verlagerungen nach China gekommen ist. Außerdem seien die negativen Folgen eines sozial unregulierten Freihandels deutlich zu spüren: „Die Arbeitsbedingungen der Näherinnen und Näher, die für Hungerlöhne die Kleidung der großen Textilmarken herstellen, verdeutlichen, dass Freihandel in der Regel nicht zum Nutzen aller Beteiligten funktioniert. Wohlstand ist für die Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer in den meisten Produktionsländern weiter eine Illusion. (…) Die Studie zeigt, dass der Schutz der Beschäftigten in den Mittelpunkt rücken muss“, so Otto Brenner Stiftung und IG Metall im Vorwort der Studie.

Gewinner des Freihandels sind vor allem die großen Marken-Unternehmen, während die Beschäftigten immer noch überwiegend unter unzumutbaren Arbeitsbedingungen und Billiglöhnen leiden. Dies gelte auch für Länder, die ihre Marktanteile im vergangenen Jahrzehnt steigern konnten (China, Bangladesch, Indien, Vietnam, Kambodscha und die Türkei). In allen untersuchten Produzentenländern waren Beschäftigte und Gewerkschaften mit Betriebs-verlagerungen, Entlassungen und Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit konfrontiert.

Gleichzeitig weist die Studie darauf hin, dass das vergangene Jahrzehnt auch ein Jahrzehnt zunehmender Arbeitskämpfe und wachsenden Widerstands von Gewerkschaften und Zivil-gesellschaft gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen war. Es gebe, so die Autorinnen, „keine Beobachtung sozialer Auswirkungen der Liberalisierung unter Laborbedingungen.“ Es lasse „sich nur vermuten, dass ohne den Widerstand der Beschäftigten die Löhne in den Schwerpunktländern niedriger, die Arbeitsplätze unsicherer, die Arbeitsbedingungen insgesamt prekärer und Gewerkschaften in ihrem Engagement noch stärker eingeschränkt wären, als sie es heute sind.“

Neben der Überprüfung der Auswirklungen von zehn Jahren Handelsliberalisierung bietet die Studie für alle am Textil- und Bekleidungssektor Interessierten einen aktuellen Überblick über die Entwicklung des Welthandels, die wichtigsten Lieferländer sowie Herausforderungen und Strategien der Schwerpunktländer bzw. -regionen.
Wichtige Quelle der Untersuchung sind – neben einer Auswertung der frei zugänglichen Sekundärliteratur – qualitative Interviews, die die Autorinnen mit ExpertInnen von Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisationen geführt haben.

„Folgen des Freihandels – Das Ende des Welttextilabkommens und die Auswirkungen auf die Beschäftigten“, Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2015.

Die Studie ist als Arbeitsheft 85 der Otto Brenner Stiftung erschienen und kann bei der Stiftung online bestellt oder heruntergeladen werden. (www.otto-brenner-stiftung.de)

Kontakt:

Otto Brenner Stiftung
Jupp Legrand Geschäftsführung
Tel.: (069) 6693-2810
info@otto-brenner-stiftung.de
www.otto-brenner-stiftung.de

SÜDWIND e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene
Dr. Sabine Ferenschild
Tel: (0228) 763698-16
ferenschild@suedwind-institut.de
www.suedwind-institut.de

Sandra Grigentin-Krämer

Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising /
Public Relations and Fundraising
SÜDWIND e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene
Kaiserstraße 201
53113 Bonn

Tel.: +49 (0)228-763698-14
Fax: +49 (0)228-763698-22

E-Mail: grigentin-kraemer@suedwind-institut.de
Website: www.suedwind-institut.de




CETA durch die Hintertür: Wirtschaftsminister Gabriel plant Entmachtung des Bundestages

Pressemitteilung – Thema: Freihandelsabkommen

– Bundesregierung will Freihandelsabkommen mit Kanada ohne Parlamentsvotum vorläufig in Kraft setzen
– Mit der vorläufigen Anwendung begeht Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel Wortbruch
– Wissenschaftliches Gutachten sieht demokratiepolitische und verfassungsrechtliche Probleme

Berlin, 28. März 2016. Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA soll vorläufig in Kraft treten – ohne dass der Bundestag überhaupt darüber abstimmt. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dafür aus, dass die EU-Staaten das Abkommen per Beschluss vorläufig anwenden. Das sei „übliche Praxis“ und „vollständig demokratisch“, erklärte das Ministerium in einer Unterrichtung vor dem Deutschen Bundestag.

„Erst versichert Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ohne ein ‚Ja‘ des Bundestages gebe es weder CETA noch TTIP. Jetzt soll der CETA-Vertrag ohne Beteiligung des Parlaments vorläufig in Kraft treten, obwohl das Abkommen in dessen Regelungshoheit eingreifen kann. Herr Gabriel will das CETA-Abkommen durch die Hintertür durchsetzen – ohne dass je ein deutscher Parlamentarier die Hand gehoben hat. Das ist ein demokratiepolitischer Skandal und ein Betrug an der Öffentlichkeit“, erklärte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. „Wenn die nationalen Parlamente erst in vielen Jahren die Chance bekommen, über CETA abzustimmen, sind bereits Fakten geschaffen. Dann ist eine Ablehnung sehr unwahrscheinlich.“

Noch 2014 erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem Brief an die Fraktionen des Deutschen Bundestages, dass „ein Abschluss allein durch die EU (…) nicht in Frage“ käme. Die nationalen Parlamente müssten dem Abkommen zustimmen. Mit seinem Vorhaben, die Parlamentarier bei der Entscheidung über CETA jahrelang außen vor zu lassen, setzt der Wirtschaftsminister laut foodwatch seine systematische Täuschungsstrategie in der Freihandelspolitik fort.

Auch juristisch begibt sich Sigmar Gabriel auf Glatteis. Es sei „verfassungsrechtlich wie demokratiepolitisch unakzeptabel, dass die vorläufige Anwendung eines Abkommens an den Parlamenten vorbei erfolgt“, heißt es in einem Gutachten des Europa- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Weiß von der Universität Speyer, das die Verbraucherorganisation foodwatch am Samstag veröffentlicht hat. Dadurch „treten die Wirkungen des Abkommens bereits ein, noch ehe eine Zustimmung der Parlamente hierzu erfolgen muss“, kritisiert Prof. Weiß. Das sei zwar tatsächlich gängige Praxis in der EU, aber die „umfangreichen Freihandelsabkommen der neuen Generation“ – zu denen CETA und TTIP gehören – seien „von hoher politischer Bedeutung“, stellten „die Handelsbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage“ und berührten den „Entscheidungsraum des deutschen Gesetzgebers“, schreibt der Jurist.

foodwatch forderte die Bundesregierung auf, die vorläufige Anwendung abzulehnen: „Bei den Freihandelsabkommen der neuen Generation geht es um weit mehr als Zollsenkungen – CETA und TTIP können in die Regelungshoheit des deutschen Parlaments eingreifen. Unsere gewählten Vertreter müssen darüber mitentscheiden, sonst kommt unsere Demokratie zu schaden“, erklärte Thilo Bode.

CETA gilt als „Zwillingsbruder“ des umstrittenen Freihandelsabkommens TTIP zwischen der EU und den USA. CETA enthält kritische Elemente wie zum Beispiel die sogenannte regulatorischen Zusammenarbeit, die den Konzernen noch mehr Einfluss auf die Gesetzgebung einräumt. Das Abkommen soll im Herbst dieses Jahres vom EU-Ministerrat beschlossen werden.

Redaktionelle Hinweise:

– Sachstandsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums zu CETA: tinyurl.com/gkudtan
– Wissenschaftliches Kurzgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Weiß zur „vorläufigen Anwendung“ von CETA: tinyurl.com/jhph26n
– Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an die Fraktionen des Deutschen Bundestages: tinyurl.com/gupge26

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90




Emnid-Umfrage: Zustimmung zu TTIP auf dem Tiefststand – Bürger sehen in Gabriels Werbekampagne für das Abkommen einen Schaden für die SPD

Gemeinsame Pressemitteilung von Campact und foodwatch – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 16. Oktober 2015.
Nach der Großdemonstration gegen das geplante transatlantische Freihandelsabkommen ist die Zustimmung zu TTIP in der Bevölkerung auf einem neuen Tiefststand angekommen. 46 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten TTIP für „eine schlechte Sache“, wie eine repräsentative Befragung von TNS Emnid im Auftrag der Organisationen foodwatch und Campact ergab. Nur noch 34 Prozent halten TTIP demnach für „eine gute Sache“ – es ist der niedrigste Wert in einer Serie von Umfragen, innerhalb derer seit Februar 2014 insgesamt sechs Mal mit identischer Fragestellung die Haltung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem Abkommen abgefragt wurde.

Am vergangenen Samstag waren in Berlin rund 250.000 Menschen gegen TTIP und das geplante europäisch-kanadische Abkommen CETA auf die Straße gegangen – es war die größte politische Demonstration seit dem Irak-Krieg. Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte am selben Tag in ganzseitigen Anzeigen in verschiedenen Zeitungen für TTIP geworben. Diese Werbekampagne stößt auf Kritik in der Bevölkerung: TNS Emnid zufolge glauben 6 von 10 Befragten (60 Prozent), dass der SPD-Vorsitzende damit seiner eigenen Partei schade.

„Auch durch millionenschwere Werbekampagnen von BDI und Wirtschaftsministerium lassen sich die Menschen nicht irreführen. Die Zustimmung zu TTIP sinkt auf ungeahnte Tiefen. Gabriels Schmusekurs mit den Konzernen führt die SPD in eine Sackgasse“, sagte Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact.

„Sigmar Gabriel hat sich mit seinem Pro-TTIP-Kurs völlig verrannt. Er darf seine Augen nicht länger vor den Sorgen der Menschen verschließen – diese sind so groß wie nie und sie sind berechtigt: TTIP und CETA sind ein Angriff auf unsere Demokratie und deshalb abzulehnen“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch.

In der Emnid-Befragung schätzen die Menschen auch die Folgen des transatlantischen Abkommens kritisch ein. Rund zwei Drittel gehen davon aus, dass TTIP den Umwelt- und Verbraucherschutz (69 Prozent) und die Arbeitnehmerrechte (62 Prozent) „eher verschlechtern“ werde. 73 Prozent glauben, dass sich der Vertrag negativ auf das Datenaschutzniveau in Deutschland auswirken werde. 4 von 10 Befragten (40 Prozent) gehen sogar davon aus, dass TTIP schlecht für die Beschäftigungssituation und das Wirtschaftswachstum wäre.

Besonders kritisch bewertet die Bevölkerung zudem einzelne Aspekte des geplanten Abkommens: So sehen 57 Prozent der Befragten in den möglichen Schiedsgerichten für ausländische Investoren „eine schlechte Sache“. 62 Prozent halten es für schlecht, dass TTIP als völkerrechtlicher Vertrag den Spielraum der Gesetzgeber einengen kann.

Für die Befragung hat das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid 1.013 Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 13.-14.10.2015 – also nach der Großdemonstration vom 10.10. – repräsentativ im Auftrag von Campact und foodwatch befragt.

Eine Übersicht über aller Ergebnisse der Emnid-Befragungen im Verlauf („Ist dieses Handelsabkommen Ihrer Ansicht nach eine gute oder eine schlechte Sache für Deutschland?“):

• Feb. 2014: gute Sache 55 Prozent / schlechte Sache 25 Prozent
• Okt. 2014: gute Sache 48 Prozent / schlechte Sache 32 Prozent
• Feb. 2015: gute Sache 39 Prozent / schlechte Sache 40 Prozent
• Juni 2015: gute Sache 47 Prozent / schlechte Sache 36 Prozent
• Juli 2015: gute Sache 42 Prozent / schlechte Sache 36 Prozent
• Okt 2015: gute Sache 34 Prozent / schlechte Sache 46 Prozent

Redaktionelle Hinweise:
• Umfrageergebnisse im Detail: tinyurl.com/qewmel8
• Umfrageergebnisse im zeitlichen Verlauf: tinyurl.com/po5jr5x

Pressekontakte:

foodwatch
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

Campact
Jörg Haas
E-Mail: presse@campact.de
Tel.: +49 (0)4231 / 957 – 590




Emnid-Umfrage: Zustimmung zu TTIP auf dem Tiefststand – Bürger sehen in Gabriels Werbekampagne für das Abkommen einen Schaden für die SPD

Gemeinsame Pressemitteilung von Campact und foodwatch – Thema: Freihandelsabkommen

Berlin, 16. Oktober 2015. Nach der Großdemonstration gegen das geplante transatlantische Freihandelsabkommen ist die Zustimmung zu TTIP in der Bevölkerung auf einem neuen Tiefststand angekommen. 46 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten TTIP für „eine schlechte Sache“, wie eine repräsentative Befragung von TNS Emnid im Auftrag der Organisationen foodwatch und Campact ergab. Nur noch 34 Prozent halten TTIP demnach für „eine gute Sache“ – es ist der niedrigste Wert in einer Serie von Umfragen, innerhalb derer seit Februar 2014 insgesamt sechs Mal mit identischer Fragestellung die Haltung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem Abkommen abgefragt wurde.

Am vergangenen Samstag waren in Berlin rund 250.000 Menschen gegen TTIP und das geplante europäisch-kanadische Abkommen CETA auf die Straße gegangen – es war die größte politische Demonstration seit dem Irak-Krieg. Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte am selben Tag in ganzseitigen Anzeigen in verschiedenen Zeitungen für TTIP geworben. Diese Werbekampagne stößt auf Kritik in der Bevölkerung: TNS Emnid zufolge glauben 6 von 10 Befragten (60 Prozent), dass der SPD-Vorsitzende damit seiner eigenen Partei schade.

„Auch durch millionenschwere Werbekampagnen von BDI und Wirtschaftsministerium lassen sich die Menschen nicht irreführen. Die Zustimmung zu TTIP sinkt auf ungeahnte Tiefen. Gabriels Schmusekurs mit den Konzernen führt die SPD in eine Sackgasse“, sagte Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand von Campact.

„Sigmar Gabriel hat sich mit seinem Pro-TTIP-Kurs völlig verrannt. Er darf seine Augen nicht länger vor den Sorgen der Menschen verschließen – diese sind so groß wie nie und sie sind berechtigt: TTIP und CETA sind ein Angriff auf unsere Demokratie und deshalb abzulehnen“, so Lena Blanken, Volkswirtin bei der Verbraucherorganisation foodwatch.

In der Emnid-Befragung schätzen die Menschen auch die Folgen des transatlantischen Abkommens kritisch ein. Rund zwei Drittel gehen davon aus, dass TTIP den Umwelt- und Verbraucherschutz (69 Prozent) und die Arbeitnehmerrechte (62 Prozent) „eher verschlechtern“ werde. 73 Prozent glauben, dass sich der Vertrag negativ auf das Datenaschutzniveau in Deutschland auswirken werde. 4 von 10 Befragten (40 Prozent) gehen sogar davon aus, dass TTIP schlecht für die Beschäftigungssituation und das Wirtschaftswachstum wäre.

Besonders kritisch bewertet die Bevölkerung zudem einzelne Aspekte des geplanten Abkommens: So sehen 57 Prozent der Befragten in den möglichen Schiedsgerichten für ausländische Investoren „eine schlechte Sache“. 62 Prozent halten es für schlecht, dass TTIP als völkerrechtlicher Vertrag den Spielraum der Gesetzgeber einengen kann.

Für die Befragung hat das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid 1.013 Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 13.-14.10.2015 – also nach der Großdemonstration vom 10.10. – repräsentativ im Auftrag von Campact und foodwatch befragt.

Eine Übersicht über aller Ergebnisse der Emnid-Befragungen im Verlauf („Ist dieses Handelsabkommen Ihrer Ansicht nach eine gute oder eine schlechte Sache für Deutschland?“):

• Feb. 2014: gute Sache 55 Prozent / schlechte Sache 25 Prozent
• Okt. 2014: gute Sache 48 Prozent / schlechte Sache 32 Prozent
• Feb. 2015: gute Sache 39 Prozent / schlechte Sache 40 Prozent
• Juni 2015: gute Sache 47 Prozent / schlechte Sache 36 Prozent
• Juli 2015: gute Sache 42 Prozent / schlechte Sache 36 Prozent
• Okt 2015: gute Sache 34 Prozent / schlechte Sache 46 Prozent

Redaktionelle Hinweise:
• Umfrageergebnisse im Detail: tinyurl.com/qewmel8
• Umfrageergebnisse im zeitlichen Verlauf: tinyurl.com/po5jr5x

Pressekontakte:

foodwatch
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90

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Stop-TTIP-Demo am 10.10.: foodwatch macht mit Skulpturenwagen von Jacques Tilly auf Gefahren des Freihandelsabkommens für die Demokratie aufmerksam – Rede von Thilo Bode auf dem Washingtonplatz in Berlin

Pressemitteilung – Thema: Großdemonstration/Freihandelsabkommen

+++ Achtung Bildredaktionen: Fotos von der heutigen Bildaktion (Freitag) mit dem Tilly-Wagen vor Kanzleramt/Bundestag für die Vorberichterstattung zur Demo ab ca. 14 Uhr heute zum Download: www.ttip-downloads.foodwatch.de +++

Berlin, 9. Oktober 2015. Mit einem Wagen des Künstlers Jacques Tilly wird die Verbraucherorganisation foodwatch bei der großen Stop-TTIP-Demo an diesem Samstag (10. Oktober) in Berlin auf die Gefahren des geplanten Freihandelsabkommens für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufmerksam machen. Eine Großplastik des Düsseldorfer Bildhauers – bekannt vor allem für seine politischen Karnevalswagen – zeigt, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel durch ihre Unterstützung für TTIP Hand an die Demokratie anlegt. foodwatch-Gründer Thilo Bode wird zudem auf dem Washingtonplatz vor dem Berliner Hauptbahnhof über die Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Demokratie sprechen (geplant für 13.06 Uhr).

„TTIP ist keineswegs alternativlos. Wer einheitliche technische Standards und fairen Freihandel will, benötigt kein Abkommen, das den Einfluss von Parlamenten beschneidet und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger missachtet“, erklärte foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

Die Verbraucherorganisation rief zu einer zahlreichen Teilnahme an der Großdemonstration auf. foodwatch gehört neben mehr als 30 anderen Organisationen zum Trägerkreis – darunter Gewerkschaften, Umweltschutzinitiativen, Entwicklungshilfeorganisationen und Wohlfahrtsverbände. „Mit zehntausenden Menschen wollen wir bunt, kreativ und unübersehbar ein Zeichen setzen, dass TTIP und CETA mit den Interessen der Zivilgesellschaft nicht in Einklang zu bringen sind. Der CETA-Vertrag darf nicht verabschiedet, die TTIP-Verhandlungen unter den gegenwärtigen Voraussetzungen müssen gestoppt werden“, so foodwatch-Sprecher Martin Rücker.

Wesentlicher Kritikpunkt an den Abkommen: Die geplanten Freihandelsverträge schwächen das Wahlrecht der Bürger und den Einfluss von Abgeordneten. Eine ausführliche Analyse über die Auswirkungen der Abkommen auf die Demokratie hatte foodwatch am Montag in Berlin vorgestellt. Demnach fehlt dem gesamten Verfahren vom Beschluss der Verhandlungsmandate über die Transparenz der Verhandlungen bis hin zur Verabschiedung der Abkommen eine ausreichende demokratische Legitimation. Zudem werden mit den Verträgen Bindungen eingegangen, die die Befugnisse von Parlamenten in der Zukunft beschneiden und damit den Wert einer Stimme bei Bundestags- oder Europawahl reduzieren.

Link:
– Informationen zur Stop-TTIP-Demo: www.ttip-demo.de

Redaktionelle Hinweise:
– Fotos von der heutigen Bildaktion mit dem Tilly-Wagen vor Kanzleramt/Bundestag für die Vorberichterstattung zur Demo ab ca. 14 Uhr heute zum Download: www.ttip-downloads.foodwatch.de
– foodwatch-Papier zu den Auswirkungen von TTIP und CETA auf die Demokratie: www.tinyurl.com/ttip-demokratie

Pressekontakt:
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Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 290
Am Samstag während der Demo: +49 (0) 1 74 / 3 75 16 89